Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreisjugendrings Pfaffenhofen für Veranstaltungen der Jugendarbeit

Fahrten und Freizeiten

Stand: 25.03.2021

Der Kreisjugendring Pfaffenhofen des Bayerischen Jugendrings, KdöR (KJR Pfaffenhofen), vertreten durch die*den jeweilige*n Vorsitzende*n ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit und kein kommerzieller Reiseanbieter. Er erfüllt mit seinen Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§11, 12 KJHG/SGB VIII) und der Satzung des Bayerischen Jugendrings. Die Angebote dienen zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Der KJR Pfaffenhofen verfolgt keine Gewinnabsichten.

Einzelne Angebote des KJR Pfaffenhofen können andere Teilnahmebedingungen vorsehen. Die entsprechenden Angebote sind dann deutlich als solche gekennzeichnet. Im Übrigen gelten folgende Regelungen:

Teilnahmebedingungen

Jede*r Teilnehmer*in muss das für jeweilige Angebot vorgeschriebene Alter und sollte den Wohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen haben. Teilnehmen kann darüber hinaus Jede*r, die*der bei Beginn der Veranstaltung organisch gesund ist und die dem Programm entsprechende Eignung (z. B. Schwimmkenntnisse) mitbringt. Nach erfolgter Buchung ist die*der Teilnehmer*in dafür verantwortlich, dass die Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Rückerstattung des Entgelts im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ist ausgeschlossen. Der Veranstalter ist von eventuellen Krankheiten, regelmäßiger Medikamenteneinnahme, Allergien oder Behinderungen von Teilnehmer*innen bereits bei der Registrierung zu unterrichten. Diese Angaben werden streng vertraulich behandelt und DSGVO-konform gelöscht, sobald sie nicht mehr relevant sind.

Die Anmeldung erfolgt via Onlineformular und ist verbindlich. Das Formular ist wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Ein Vertrag kommt mit der entsprechenden Zuteilung von Seiten des KJR Pfaffenhofen zustande. Der in der Ausschreibung ersichtliche Teilnehmer*innenbetrag wird gemäß der Zahlungsbedingungen eingezogen.

Mithilfe, Beteiligung der Teilnehmer*innen

Die*Der Teilnehmer*in ist entsprechend der jeweiligen Programmbeschreibung zur Mithilfe und Mitgestaltung verpflichtet. Es wird erwartet, dass sich die*der Teilnehmer*in im Rahmen der pädagogischen Ziele der Angebote mitgestaltend beteiligt und den Weisungen der Aufsichtspersonen bzw. Verboten entsprechend handelt. Für den Fall, dass Teilnehmer*innen sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtsperson widersetzen oder gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. Drogenkonsum, Diebstahl u.a.) und den Ablauf der Veranstaltung gefährden, ist der KJR Pfaffenhofen berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die*den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten eigenverantwortlich auf eigene Kosten zurück zu befördern.

Zahlung

Der Teilnehmer*innenbeitrag wird in voller Höhe sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingezogen. Der Veranstalter hält sich für den Fall der Nichtbezahlung vor, die Vertragsanmeldung unter Verrechnung der vollen Stornokosten zu annullieren.

Rücktritt durch die*den Teilnehmer*in

Der Auftraggeber ist jederzeit vor Beginn der Veranstaltung berechtigt, vom Veranstaltungsvertrag zurück zu treten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs der Erklärung beim KJR Pfaffenhofen wirksam. Eine Nichtzahlung fälliger Beträge des Teilnehmer*innenpreises ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung.

Im Falle eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn kann der KJR Pfaffenhofen eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen.

Stornopauschalen berechnen sich pro Person vom Reisepreis wie folgt:

  • 84 bis 43 Tage vor Reiseantritt: 20% (3 Monate)
  • 42 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% (6 Wochen)
  • ab 14 Tage vor Reiseantritt 80% (2 Wochen)
  • bei Nichtantritt der Reise 100%

Benennt die*der Teilnehmer*in rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, werden der*dem Teilnehmer*in lediglich die Mehrkosten auferlegt, die durch den Wechsel entstehen. Wartelistenplätze sind hierbei jedoch vorrangig zu behandeln.

Was passiert bei einer kurzfristigen Absage z.B. aufgrund von Krankheit?

Bei einer kurzfristigen Absage (z.B. aufgrund von Krankheit) gelten dieselben Bedingungen, wie bei einem regulären Rücktritt. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung bei einem Drittanbieter. Dadurch können die Ihnen entstehenden Kosten abgedeckt werden. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass auch uns im kurzfristigen Absagefall Kosten entstehen, die gedeckt werden müssen und wir somit keine Rückerstattung leisten können.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten oder auch nach Beginn der Veranstaltung durch die Veranstaltungsleitung den Veranstaltungsvertrag kündigen:

Wenn Teilnehmer*innen die Durchführung der Veranstaltung unbeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ein*e Teilnehmer*in kann vor oder während der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie*er aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen ist. Der Veranstalter behält dabei den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.

Der Veranstalter hält sich für den Fall der Nichtbezahlung vor der Veranstaltung, die Vertragsanmeldung unter Verrechnung der vollen Stornokosten zu annullieren.

Wenn Veranstaltungen die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreichen.

Höhere Gewalt

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt, verhindert oder ist die Sicherheit des Auftraggebers nicht mehr gewährleistet, so kann der Veranstalter nach Prüfung einer eventuell zeitlichen oder örtlichen Verlegung den Vertrag kündigen. Eine solche Kündigung kann auch sehr kurzfristig erfolgen.

Der KJR Pfaffenhofen wird den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der KJR Pfaffenhofen ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung der Teilnehmer*innen vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen der*dem Teilnehmer*in zur Last.

Versicherungen

Beim KJR Pfaffenhofen besteht für seine Veranstaltungen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich. Wir empfehlen bei Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport abdeckt.

Achtung: 2021 wird durch den Kreisjugendring für alle Freizeiten, deren Teilnahmegebühr über 200 Euro liegen, bei der Ergo Group AG für alle gebuchten Teilnehmer*innen eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie Covid-19-Schutz abgeschlossen. Die Unterlagen zu den Versicherungen werden mit der Buchungsbestätigung und den Reiseunterlagen versendet.

Hygienekonzept Covid-19

Der KJR selbst, sowie Veranstalter*innen von Angeboten für den Jugendring sind nach derzeitigem Stand (22.3.2021) dazu verpflichtet, für jedes einzelne Angebot ein Hygienekonzept zu entwickeln und vorlegen zu können. Abhängig von der gültigen Infektionsschutzverordnung zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung kann es sein, dass Programmpunkte angepasst werden müssen. Oberste Priorität des Kreisjugendrings ist die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sowie verantwortungsvolles Handeln in Zeiten der Pandemie. Vor Beginn der Maßnahme wird den Teilnehmer*innen und Sorgeberechtigten das entsprechendes Hygienekonzept als Teil der Teilnahmebedingungen zur Kenntnisnahme geschickt.

Haftung, Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Der KJR Pfaffenhofen haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für eine gewissenhafte Vorbereitung seiner Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl seiner Betreuer*innen und Leistungsträger.

Der KJR Pfaffenhofen haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen während einer Veranstaltung. Vermittelt der KJR Pfaffenhofen Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren Durchführung. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Die*Der Teilnehmer*in haftet für von ihr*ihm schuldhaft verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht von einer Versicherung des KJR Pfaffenhofen gedeckt sind.
Die Teilnehmer*innen sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Bei Nichtbeachtung trägt die*der Teilnehmer*in die damit verbundenen Folgen und Kosten selbst.
Vermittelt der KJR Pfaffenhofen Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren Durchführung.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Kontakt

Kreisjugendring Pfaffenhofen KdöR des Bayerischen Jugendrings Ingolstädter Str. 61
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Telefon: 08441/4007744

E-Mail: info@kjr-pfaffenhofen.de
www.kjr-pfaffenhofen.de